BESCHREIBUNG
Das Förderprogramm "Abbiegeassistent" unterstützt finanziell die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen und Bussen mit mehr als 3,5 t zGG mit Abbiegeassistenzsystemen. Hierdurch können schwere Unfälle mit Radfahrenden und zu Fuß Gehenden vermieden werden. Zuwendungsberechtigt laut Richtlinie AAS sind „Eigentümer und Halter“ „Leasingnehmer und Mieter“ von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen, förderfähigen Kraftfahrzeugen.
Bitte berücksichtigen Sie vor Antragstellung: Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs, die über das Förderprogramm „De-minimis“ zuwendungsberechtigt sind, können Abbiegeassistenten für Kraftfahrzeuge, die über das Förderprogramm „De-minimis“ förderfähig sind, nur dort fördern lassen.
RECHTSGRUNDLAGEN
Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen vom 29. März 2021
weitere Rechtsvorschriften finden Sie auf den Seiten des BALM
ANTRAGSUNTERLAGEN - Förderperiode 2023
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ANTRAGSTELLUNG
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VERWENDUNGSNACHWEISUNTERLAGEN - Förderperiode 2023
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Formular | Ausfüll- hilfe |
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Verwendungsnachweis | ||||
Kontrollformular zum Verwendungsnachweis |
EINREICHUNG DES VERWENDUNGSNACHWEISES
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NACHREICHUNGEN / KONTROLLFORMULARE
HIER können Sie die fehlenden Unterlagen nachreichen
HIER können Sie ein Kontrollformular nachreichen
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Fragen und Antworten | |||
AAS oder De-minimis? Der Weg zum richtigen Förderprogramm (2023) | |||
Synopse AAS 2023 | |||
Ablauf und Fristen | |||
Informationsblatt AAS |
DATENSCHUTZ
Angaben gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO finden Sie hier