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Herzlich willkommen im Antragsportal des BALM

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Sie haben hier die Möglichkeit, das gesamte Antrags- und Auszahlungsverfahren für die Förderprogramme 

abzuwickeln.

Für einen Antrag auf Mauterstattung nutzen Sie bitte ausschließlich folgendes Antragsportal: https://antrag.gbbmdv.bund.de/web/eservice-balm-mauterstattung

Wenn Sie bereits ein Konto besitzen, melden sie sich bitte mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort an. Sollten Sie das Passwort vergessen haben, so nutzen Sie bitte den entsprechenden Link „Passwort vergessen".
Wenn Sie noch keine Anmeldedaten besitzen, erstellen Sie bitte ein Benutzerkonto. Hierzu klicken Sie bitte auf die Schaltfläche „Konto erstellen".

 

Um zur Homepage des Bundesamtes für Logistik und Mobilität zu gelangen, nutzen Sie diesen Link: https://www.balm.bund.de

Wartungsarbeiten

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Aktuelles und Termine

 

07.10.2024 Verlängerung der Antragsfrist im Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme (AAS)

Aufgrund der anhaltenden Nachfrage wird die aktuelle Förderperiode im Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme bis zum 29.11.2024 verlängert.

Förderanträge können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zu diesem Termin auch weiterhin über das Antragsportal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität gestellt werden.
Dank des erfolgreichen Förderprogrammes zur Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen konnten seit Start des Förderprogramms im Jahre 2019 mehr als 23.000 Abbiegeassistenzsysteme gefördert werden.

 

04.10.2024 Alle Förderprogramme – Erreichbarkeit des Antragsportals ab 01.11.2024

Ab dem 01.11.2024 erreichen Sie das Antragsportal des BALM ausschließlich über die URL https://antrag.gbbmdv.bund.de/, eine Erreichbarkeit über die bisherige Adresse ist danach nicht mehr gegeben.

Beachten Sie bitte diesen Hinweis und nutzen Sie die neue URL https://antrag.gbbmdv.bund.de/,
nach Möglichkeit ab sofort.

 

 

23.09.2024 „Weiterbildung“ Förderperiode 2024 - Unterlagen für den Verwendungsnachweis

Die Unterlagen für den Verwendungsnachweis stehen im Antragsportal zur Verfügung.

Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe dazu, sowie die aktuellen FAQ.

 

18.09.2024 Unterlagen zur Vorlage des Verwendungsnachweises EMK 2.0

Ab sofort stehen die Unterlagen zur Vorlage des Verwendungsnachweises EMK 2.0 im eService-Portal zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen als „Nachreichung“ zum Antrag hochzuladen sind.

 

30.08.2024 „De-minimis“ Förderperiode 2023 – Abschluss der erneuten Bescheidung

Die weiteren Mittel, die zusätzlich zu den im Haushaltsplan 2024 veranschlagten Mitteln zur Verstärkung des Förderprogrammes bereitgestellt wurden, sind nunmehr vollumfänglich durch den Erlass entsprechender Zuwendungsbescheide gebunden.

Dabei konnten alle Anträge Berücksichtigung finden, die bis einschließlich 31.07.2023 vollständig eingereicht wurden.

Damit können bereits gestellte Anträge aus 2023 mit Eingangsdatum ab 01.08.2023, die aufgrund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt wurden, keine Berücksichtigung mehr finden.

 

26.08.2024 Förderprogramm "Energiemindernde Komponenten 1.0" sowie "Energiemindernde Komponenten 2.0" - Merkblatt zum Antrag auf Auszahlung

Im Rahmen der Bearbeitung von Anträgen auf Auszahlung im Förderprogramm EMK 1.0 und EMK 2.0 wurden Sachverhalte festgestellt, die das BALM veranlasst haben, ein weiteres Merkblatt zu veröffentlichen.

Dieses finden Sie hier. Damit gibt das BALM weiterführende Hinweise und Hilfestellungen zur Einreichung von Anträgen auf Auszahlung.

 

Ab 01.07.24 Förderung von Abbiegeassistenzsystemen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs im Förderprogramm „AAS“

Ab dem 01.07.24 erfolgt die Beantragung und Förderung von Abbiegeassistenzsystemen wieder ausschließlich im Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme („AAS“).

Dies gilt dann auch für Abbiegeassistenzsysteme in Kraftfahrzeugen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs mit mehr als 3,5 Tonnen tzGM, deren Förderung bislang im Förderprogramm „US“ (vormals De-minimis) beantragt wurde und führt zu einer für die Antragstellenden leicht nachvollziehbaren Trennung zwischen den Förderprogrammen.

 

31.05.2024 Förderprogramm "Energiemindernde Komponenten 2.0" - Bescheiderlass

Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bescheide beginnen.

Folgenden Hinweis sollten Sie berücksichtigen:

Die Haushaltsmittel im Förderprogramm EMK 2.0 wurden unter der Bedingung zur Verfügung gestellt, dass die bewilligten Zuwendungen noch im Haushaltsjahr 2024 zur Auszahlung kommen.

Daher sind Verlängerungen des Bewilligungszeitraums über die mit dem Zuwendungsbescheid festgesetzten fünf Monate hinaus nicht möglich.

 

24.05.2024 "Umweltschutz und Sicherheit" Förderperiode 2024 - Unterlagen für den Verwendungsnachweis

Die Unterlagen für den Verwendungsnachweis stehen im Antragsportal zur Verfügung.

Beachten Sie bitte die hierzu Ausfüllhilfe sowie die aktuellen FAQ.

 

24.05.2024 Förderprogramm "Eneregiemindernde Komponenten 2.0" - Antragstellung am 06.05.2024

Sofern in der Zeit der Portalöffnung am 06.05.2024 die Antragseinreichung EMK 2.0 aufgrund der Fehlermeldung „Fehlende Angabe im Bereich „(3) Unternehmensgröße“: Bitte wählen Sie eine Unternehmensgröße aus den 4 angebotenen Kategorien aus.“ bei ordnungsgemäßer Ankreuzung der vierten Checkbox im Antragsvordruck nicht möglich war, senden Sie bitte spätestens bis zum 07. Juni 2024 eine E-Mail an F1-Fachadministration@balm.bund.de des BALM.

Nennen Sie bitte unbedingt die Log-In-E-Mail-Adresse sowie den Zeitpunkt der versuchten Antragsstellung (ungefähr). Außerdem fügen Sie bitte den abgespeicherten Antrag bei.

Lässt sich über den IT-Dienstleister bestätigen, dass Sie während der Portalöffnung versucht haben, den Antrag EMK 2.0 hochzuladen und dies aufgrund des beschriebenen Fehlers nicht erfolgreich war, kommt das BALM auf Sie zu, um eine nachträgliche Einreichung des Antrags zu ermöglichen. Für diesen Antrag wird der Eingangszeitpunkt des gescheiterten Antragstellungsversuches berücksichtigt.  

 

07.05.2024 Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" - Schließung Antragsportal

Am 06. Mai 2024, 09.00 Uhr wurde das Antragsportal des BALM für die erneute Antragstellung im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ für die Förderperiode 2024 geöffnet. Vereinzelt war es aufgrund der hohen Inanspruchnahme nur eingeschränkt nutzbar. Erneut ist das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ hinsichtlich der Teilnahme ein großer Erfolg, sodass das Antragsportal noch am 06.05.2024, 24.00 Uhr wieder geschlossen wurde. Die bisher eingegangenen Förderanträge werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel geprüft und beschieden. Soweit Fördermittel erneut zur Verfügung stehen sollten, wird das Antragsportal für eine Antragstellung erneut geöffnet. Das Bundesamt wird in diesem Fall mit einem Vorlauf gesondert informieren. Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bewilligungsbescheide beginnen und bittet darum, von Anfragen zum Sachstand abzusehen.  

 

06.05.2024 Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten 2.0“ – Schließung des Antragsportals

Am 06. Mai 2024, 09.00 Uhr wurde das Antragsportal des BALM für die Antragstellung im Förderprogramm EMK 2.0 geöffnet. Vereinzelt war es aufgrund der hohen Inanspruchnahme nur eingeschränkt nutzbar. Auch das Förderprogramm EMK 2.0 ist hinsichtlich der Teilnahme ein großer Erfolg, sodass das Antragsportal noch am 06.05.2024, gegen 11.40 Uhr wieder geschlossen wurde. Die bisher eingegangenen Förderanträge werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel geprüft und beschieden. Soweit Fördermittel erneut zur Verfügung stehen sollten, wird das Antragsportal für eine Antragstellung erneut geöffnet. Das Bundesamt wird in diesem Fall mit einem Vorlauf gesondert informieren. Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bewilligungsbescheide beginnen und bittet darum, von Anfragen zum Sachstand abzusehen.  

 

06.05.2024

"De-minimis" Förderperiode 2023 - Erneute Bescheidung

Die Förderperiode 2023 erfreute sich derart großem Interesse, sodass nicht alle Anträge bewilligt werden konnten. Es ergingen daher aufgrund fehlender Haushaltsmittel Ablehnungsbescheide.

Die Bundesregierung hat zusätzlich zu den im Haushaltsplan 2024 veranschlagten Mitteln nunmehr weitere Mittel zur Verstärkung des Förderprogrammes zur Verfügung gestellt. Damit können bereits gestellte Anträge aus 2023, die aufgrund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt wurden, nachträglich noch bewilligt werden.

Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bewilligungsbescheide beginnen und bittet darum von Anfragen zum Sachstand Abstand zu nehmen.

 

06.05.2024

"Energiemindernde Komponenten" Förderperiode 2023 - Erneute Bescheidung

Die Förderperiode 2023 erfreute sich derart großem Interesse, sodass nicht alle Anträge bewilligt werden konnten. Es ergingen daher aufgrund fehlender Haushaltsmittel Ablehnungsbescheide.

Die Bundesregierung hat zusätzlich zu den im Haushaltsplan 2024 veranschlagten Mitteln nunmehr weitere Mittel zur Verstärkung des Förderprogrammes zur Verfügung gestellt. Damit können bereits gestellte Anträge aus 2023, die aufgrund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt wurden, nachträglich noch bewilligt werden.

Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bewilligungsbescheide beginnen und bittet zur Beschleunigung des Verfahrens um Mitteilung per E-Mail an EMK@balm.bund.de, ob Sie noch Interesse an einer Bewilligung Ihres Antrags aus dem Jahr 2023 haben.   


02.05.2024

„Umweltschutz und Sicherheit“ Förderperiode 2024 – Erneute Portalöffnung

Am 06. Mai 2024, 09.00 Uhr wird das Antragsportal des BALM für die Antragstellung US 2024 erneut geöffnet.

Für das Programm wurden weitere Fördergelder zur Verfügung gestellt, so dass eine erneute Antragstellung möglich ist. Das Antragsportal wird geschlossen, sobald keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.
 

 

02.05.2024

Fortführung des Förderprogrammes „Energiemindernde Komponenten“ als EMK 2.0

Am 06. Mai 2024, 09.00 Uhr wird das Antragsportal des BALM für die Antragstellung im Förderprogramm EMK 2.0 geöffnet. Verwenden Sie hierfür bitte den Antrag EMK 2.0.
Folgende verfahrensverschlankende Änderungen sollten Sie berücksichtigen:
Die verbindliche Verpflichtung zur Anschaffung des Neufahrzeuges kann nunmehr im Bewilligungszeitraum erfolgen (ist nicht mehr innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides vorzunehmen).
Die Vorlage der verbindlichen Verpflichtung zur Anschaffung des Neufahrzeuges ist nicht mehr erforderlich.
Die Zuwendung ist erst mit dem Verwendungsnachweis abzurufen (die Vorlage eines Zwischennachweises entfällt).
Die erforderliche Änderung der Richtlinie wird voraussichtlich am 03. Mai 2024 im Bundesanzeiger erfolgen.
Weiterführende Informationen veröffentlicht das BALM zeitnah.
 

 

 

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