Termine - Text

Ab 01.07.24 Förderung von Abbiegeassistenzsystemen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs im Förderprogramm „AAS“

Ab dem 01.07.24 erfolgt die Beantragung und Förderung von Abbiegeassistenzsystemen wieder ausschließlich im Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme („AAS“).

Dies gilt dann auch für Abbiegeassistenzsysteme in Kraftfahrzeugen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs mit mehr als 3,5 Tonnen tzGM, deren Förderung bislang im Förderprogramm „US“ (vormals De-minimis) beantragt wurde und führt zu einer für die Antragstellenden leicht nachvollziehbaren Trennung zwischen den Förderprogrammen.

 

31.05.2024 Förderprogramm "Energiemindernde Komponenten 2.0" - Bescheiderlass

Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bescheide beginnen.

Folgenden Hinweis sollten Sie berücksichtigen:

Die Haushaltsmittel im Förderprogramm EMK 2.0 wurden unter der Bedingung zur Verfügung gestellt, dass die bewilligten Zuwendungen noch im Haushaltsjahr 2024 zur Auszahlung kommen.

Daher sind Verlängerungen des Bewilligungszeitraums über die mit dem Zuwendungsbescheid festgesetzten fünf Monate hinaus nicht möglich.

 

24.05.2024 "Umweltschutz und Sicherheit" Förderperiode 2024 - Unterlagen für den Verwendungsnachweis

Die Unterlagen für den Verwendungsnachweis stehen im Antragsportal zur Verfügung.

Beachten Sie bitte die hierzu Ausfüllhilfe sowie die aktuellen FAQ.

 

24.05.2024 Förderprogramm "Eneregiemindernde Komponenten 2.0" - Antragstellung am 06.05.2024

Sofern in der Zeit der Portalöffnung am 06.05.2024 die Antragseinreichung EMK 2.0 aufgrund der Fehlermeldung „Fehlende Angabe im Bereich „(3) Unternehmensgröße“: Bitte wählen Sie eine Unternehmensgröße aus den 4 angebotenen Kategorien aus.“ bei ordnungsgemäßer Ankreuzung der vierten Checkbox im Antragsvordruck nicht möglich war, senden Sie bitte spätestens bis zum 07. Juni 2024 eine E-Mail an F1-Fachadministration@balm.bund.de des BALM.

Nennen Sie bitte unbedingt die Log-In-E-Mail-Adresse sowie den Zeitpunkt der versuchten Antragsstellung (ungefähr). Außerdem fügen Sie bitte den abgespeicherten Antrag bei.

Lässt sich über den IT-Dienstleister bestätigen, dass Sie während der Portalöffnung versucht haben, den Antrag EMK 2.0 hochzuladen und dies aufgrund des beschriebenen Fehlers nicht erfolgreich war, kommt das BALM auf Sie zu, um eine nachträgliche Einreichung des Antrags zu ermöglichen. Für diesen Antrag wird der Eingangszeitpunkt des gescheiterten Antragstellungsversuches berücksichtigt.  

 

07.05.2024 Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" - Schließung Antragsportal

Am 06. Mai 2024, 09.00 Uhr wurde das Antragsportal des BALM für die erneute Antragstellung im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ für die Förderperiode 2024 geöffnet. Vereinzelt war es aufgrund der hohen Inanspruchnahme nur eingeschränkt nutzbar. Erneut ist das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ hinsichtlich der Teilnahme ein großer Erfolg, sodass das Antragsportal noch am 06.05.2024, 24.00 Uhr wieder geschlossen wurde. Die bisher eingegangenen Förderanträge werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel geprüft und beschieden. Soweit Fördermittel erneut zur Verfügung stehen sollten, wird das Antragsportal für eine Antragstellung erneut geöffnet. Das Bundesamt wird in diesem Fall mit einem Vorlauf gesondert informieren. Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bewilligungsbescheide beginnen und bittet darum, von Anfragen zum Sachstand abzusehen.  

 

06.05.2024 Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten 2.0“ – Schließung des Antragsportals

Am 06. Mai 2024, 09.00 Uhr wurde das Antragsportal des BALM für die Antragstellung im Förderprogramm EMK 2.0 geöffnet. Vereinzelt war es aufgrund der hohen Inanspruchnahme nur eingeschränkt nutzbar. Auch das Förderprogramm EMK 2.0 ist hinsichtlich der Teilnahme ein großer Erfolg, sodass das Antragsportal noch am 06.05.2024, gegen 11.40 Uhr wieder geschlossen wurde. Die bisher eingegangenen Förderanträge werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel geprüft und beschieden. Soweit Fördermittel erneut zur Verfügung stehen sollten, wird das Antragsportal für eine Antragstellung erneut geöffnet. Das Bundesamt wird in diesem Fall mit einem Vorlauf gesondert informieren. Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bewilligungsbescheide beginnen und bittet darum, von Anfragen zum Sachstand abzusehen.  

 

06.05.2024

"De-minimis" Förderperiode 2023 - Erneute Bescheidung

Die Förderperiode 2023 erfreute sich derart großem Interesse, sodass nicht alle Anträge bewilligt werden konnten. Es ergingen daher aufgrund fehlender Haushaltsmittel Ablehnungsbescheide.

Die Bundesregierung hat zusätzlich zu den im Haushaltsplan 2024 veranschlagten Mitteln nunmehr weitere Mittel zur Verstärkung des Förderprogrammes zur Verfügung gestellt. Damit können bereits gestellte Anträge aus 2023, die aufgrund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt wurden, nachträglich noch bewilligt werden.

Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bewilligungsbescheide beginnen und bittet darum von Anfragen zum Sachstand Abstand zu nehmen.

 

06.05.2024

"Energiemindernde Komponenten" Förderperiode 2023 - Erneute Bescheidung

Die Förderperiode 2023 erfreute sich derart großem Interesse, sodass nicht alle Anträge bewilligt werden konnten. Es ergingen daher aufgrund fehlender Haushaltsmittel Ablehnungsbescheide.

Die Bundesregierung hat zusätzlich zu den im Haushaltsplan 2024 veranschlagten Mitteln nunmehr weitere Mittel zur Verstärkung des Förderprogrammes zur Verfügung gestellt. Damit können bereits gestellte Anträge aus 2023, die aufgrund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt wurden, nachträglich noch bewilligt werden.

Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bewilligungsbescheide beginnen und bittet zur Beschleunigung des Verfahrens um Mitteilung per E-Mail an EMK@balm.bund.de, ob Sie noch Interesse an einer Bewilligung Ihres Antrags aus dem Jahr 2023 haben.   


02.05.2024

„Umweltschutz und Sicherheit“ Förderperiode 2024 – Erneute Portalöffnung

Am 06. Mai 2024, 09.00 Uhr wird das Antragsportal des BALM für die Antragstellung US 2024 erneut geöffnet.

Für das Programm wurden weitere Fördergelder zur Verfügung gestellt, so dass eine erneute Antragstellung möglich ist. Das Antragsportal wird geschlossen, sobald keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.
 

 

02.05.2024

Fortführung des Förderprogrammes „Energiemindernde Komponenten“ als EMK 2.0

Am 06. Mai 2024, 09.00 Uhr wird das Antragsportal des BALM für die Antragstellung im Förderprogramm EMK 2.0 geöffnet. Verwenden Sie hierfür bitte den Antrag EMK 2.0.
Folgende verfahrensverschlankende Änderungen sollten Sie berücksichtigen:
Die verbindliche Verpflichtung zur Anschaffung des Neufahrzeuges kann nunmehr im Bewilligungszeitraum erfolgen (ist nicht mehr innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides vorzunehmen).
Die Vorlage der verbindlichen Verpflichtung zur Anschaffung des Neufahrzeuges ist nicht mehr erforderlich.
Die Zuwendung ist erst mit dem Verwendungsnachweis abzurufen (die Vorlage eines Zwischennachweises entfällt).
Die erforderliche Änderung der Richtlinie wird voraussichtlich am 03. Mai 2024 im Bundesanzeiger erfolgen.
Weiterführende Informationen veröffentlicht das BALM zeitnah.
 

 

02.02.2024

Unterlagen zur Vorlage des Verwendungsnachweises EMK

Ab sofort stehen die Unterlagen zur Vorlage des Verwendungsnachweises EMK im eService-Portal zur Verfügung.

Haben Sie mehrere Anträge gestellt und sind Ihnen darauf mehrere Zuwendungsbescheide zugegangen, so ist für jeden Zuwendungsbescheid getrennt der Verwendungsnachweis vorzulegen.

Wurde Ihnen für einen Teilbetrag der bewilligten Zuwendung der Bewilligungszeitraum (und damit die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises für diesen Betrag) verlängert, ist zwingend innerhalb des jeweils festgesetzten Bewilligungseitraumes für den betreffenden Betrag ein separater Verwendungsnachweis fristgerecht vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen als „Nachreichung“ zum Antrag hochzuladen sind.


23.01.2024

"De-minimis" 2023 – Haushaltsmittel zunächst ausgeschöpft

Gemäß Nummer 1.3 der Richtlinie „De-minimis“ besteht ein Anspruch auf Förderung nicht. Vielmehr entscheidet das Bundesamt aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Um eine gerechte Verteilung der beschränkt verfügbaren Haushaltsmittel 2023 zu gewährleisten, wurden bis zur Ausschöpfung der Fördermittel alle bescheidreifen Anträge DM 2023 in der Reihenfolge berücksichtigt, wie sie beim Bundesamt eingegangen sind, sogenanntes Prioritätsprinzip.

Danach waren in der Förderperiode 2023 die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht für alle Anträge auskömmlich.

Es ergehen aus diesem Grund aktuell entsprechende Ablehnungsbescheide auf alle entsprechenden Anträge.

Werden derzeit gebundene Fördergelder wieder frei, so wird das Bundesamt von Amts wegen in Anwendung des Prioritätsprinzips diese Anträge einer Sachprüfung unterziehen. Bei Vorliegen aller Zuwendungsvoraussetzungen würden diese Ablehnungsbescheide aufgehoben werden und ein Zuwendungsbescheid ergehen.

Das Bundesamt bittet, von Nachfragen zum Sachstand abzusehen.


23.01.2024

"EMK" 2023 – Haushaltsmittel zunächst ausgeschöpft

Gemäß Nummer 1 der Richtlinie „EMK“ besteht ein Anspruch auf Förderung nicht. Vielmehr entscheidet das Bundesamt aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Um eine gerechte Verteilung der beschränkt verfügbaren Haushaltsmittel 2023 zu gewährleisten, wurden bis zur Ausschöpfung der Fördermittel alle bescheidreifen Anträge EMK 2023 in der Reihenfolge berücksichtigt, wie sie beim Bundesamt eingegangen sind, sogenanntes Prioritätsprinzip.

Danach waren in der Förderperiode 2023 die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht für alle Anträge auskömmlich.

Es ergehen aus diesem Grund aktuell entsprechende Ablehnungsbescheide auf alle entsprechenden Anträge.

Werden derzeit gebundene Fördergelder vor Ablauf des Förderprogramms EMK noch bzw. wieder frei, so wird das Bundesamt das Antragsportal wieder öffnen und eine entsprechende erneute Antragstellung zulassen.

Das Bundesamt bittet, von Nachfragen zum Sachstand abzusehen.


24.11.2023

Aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15.11.2023 hat das Bundesfinanzministerium eine Haushaltssperre gemäß § 41 BHO verhängt. Für die Förderprogramme des BALM hat dies zur Folge, dass die Bewilligung von Anträgen derzeit nicht möglich ist. Bitte reichen Sie trotzdem weiterhin noch angeforderte Unterlagen zur Bewilligung über das Antragsportal ein. Das BALM wird diese prüfen. Unterlagen zur Auszahlung der Zuwendungen (Zwischen- und Verwendungsnachweise) sind weiterhin wie gewohnt innerhalb der Fristen vorzulegen. Sobald neue Informationen zur Haushaltssituation vorliegen, werden diese umgehend veröffentlicht.


24.11.2023

Unterlagen zur Zahlungsanforderung EMK (Zwischennachweis)“

Ab sofort stehen die Unterlagen zum Zwischennachweis EMK hier im eService-Portal zur Verfügung. Haben Sie mehrere Anträge gestellt und sind Ihnen daraus mehrere Zuwendungsbescheide zugegangen, so ist für jeden Zuwendungsbescheid getrennt der Zwischennachweis vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen als „Nachreichung“ zum Antrag hochzuladen sind.


17.11.2023

Förderperiode 2024 in den Förderprogrammen „Ausbildung“, „De-minimis“ und „Weiterbildung“

Die Förderrichtlinien „Ausbildung“ und „Weiterbildung“ werden derzeit an das geänderte EU-Recht angepasst. Bezüglich des Antragsstarts in der Förderperiode 2024 sowie über erforderliche Änderungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Derzeit bitten wir von Nachfragen abzusehen.


20.10.2023

Antragsunterlagen zum Förderprogramm „ÖPNV-Modellprojekte“ können im Upload-Bereich unter dem Menüpunkt „Rad- und Fußverkehr, ÖPNV und Betriebliches Mobilitätsmanagement“ unter der Art „ÖPNV-Modellprojekte“ eingereicht werden.

Zum Einreichen der Anträge für die ÖPNV-Modellprojekte wählen Sie bitte unter Art den Menüpunkt „ÖPNV-Modellprojekte“ aus.


04.05.2023

Anträge zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement können im Upload-Bereich unter dem Menüpunkt „Radverkehr, ÖPNV und Betriebliches Mobilitätsmanagement“ unter der Art „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ eingereicht werden.

Zum Einreichen der Anträge für das Betriebliche Mobilitätsmanagement wählen Sie bitte unter Art den Menüpunkt „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ aus.


11.05.2023

Projektskizzen zum Förderprogramm „ÖPNV-Modellprojekte“ können im Upload-Bereich unter dem Menüpunkt „Radverkehr, ÖPNV und Betriebliches Mobilitätsmanagement“ unter der Art „Antrag ÖPNV“ eingereicht werden.

Zum Einreichen der Anträge für die ÖPNV-Modellprojekte wählen Sie bitte unter Art den Menüpunkt „Antrag ÖPNV“ aus.