Termine - Text

 

13.01.2026 Informationen zur Förderperiode 2026 im Förderprogramm „Ausbildung“

Im Vorfeld zu der in Kürze startende Förderperiode 2026 wurden die Informationen und FAQ auf der Internetseite des BALM aktualisiert.

Die Aktualisierung erfolgte im Bereich der Informationen zum Verfahren sowie im Punkt 1.1 der FAQ und betrifft das Antragsverfahren.

Die bisher zur Verfügung gestellten Informationen wurden um einen Hinweis zur Vollständigkeit der Antragsdokumente erweitert.

Bei ablehnender Bescheidung aufgrund Unvollständigkeit der Antragsdokumente ist die Möglichkeit der zeitnahen Einreichung eines neuen Antrages eröffnet. Hierdurch soll die Rechtssicherheit für alle Verfahrensbeteiligten erhöht und eine schnellstmögliche Bearbeitung aller eingehenden Anträge gewährleistet werden.

 

13.01.2026 Informationen zur Förderperiode 2026 im Förderprogramm „Weiterbildung“

Im Vorfeld zu der in Kürze startende Förderperiode 2026 wurden die Informationen und FAQ auf der Internetseite des BALM aktualisiert.

Die Aktualisierung erfolgte im Bereich der Informationen zum Verfahren sowie im Punkt 1.1 der FAQ und betrifft das Antragsverfahren.

Die bisher zur Verfügung gestellten Informationen wurden um einen Hinweis zur Vollständigkeit der Antragsdokumente erweitert.

Bei ablehnender Bescheidung aufgrund Unvollständigkeit der Antragsdokumente ist die Möglichkeit der zeitnahen Einreichung eines neuen Antrages eröffnet. Hierdurch soll die Rechtssicherheit für alle Verfahrensbeteiligten erhöht und eine schnellstmögliche Bearbeitung aller eingehenden Anträge gewährleistet werden.

 

06.01.2026 „Ausbildung“ Förderperiode 2025 – Dokumente für den Verwendungsnachweis

Die Dokumente für den Verwendungsnachweis stehen im Antragsportal zur Verfügung. Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe dazu sowie die aktuellen FAQ.

 

17.12.2025 Antragsdokumente zum Förderprogramm „Ausbildung“ Förderperiode 2026

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2026 beginnt für das Förderprogramm „Ausbildung“ am 14. Januar 2026, 09.00 Uhr und endet
am 31. August 2026.
Die Antragsdokumente stehen ab sofort im Antragsportal zur Verfügung.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt ab Antragsstart in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

17.12.2025 Antragsdokumente zum Förderprogramm „Weiterbildung“ Förderperiode 2026

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2026 beginnt für das Förderprogramm „Weiterbildung“ am 14. Januar 2026, 09.00 Uhr und endet
am 31. August 2026.
Die Antragsdokumente stehen ab sofort im Antragsportal zur Verfügung.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt ab Antragsstart in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

08.12.2025 Informationen zum Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ Förderperiode 2026 – Bereitstellung der Anlage F (Fahrzeugaufstellung)

Die „Anlage F zum Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit / Weiterbildung Förderperiode 2026“– (Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde) steht ab sofort im Antragsportal zur Verfügung. Ab elf nachzuweisenden Fahrzeugen ist der Nachweis der zum Stichtag zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge durch elektronische Kopie der Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde zu erbringen. Bei mehr als zehn nachzuweisenden schweren Nutzfahrzeugen werden Zulassungsbescheinigungen Teil I nicht berücksichtigt. Für eine ausnahmsweise Berücksichtigung von Fahrzeugen, die nach dem richtliniengemäßen Stichtag 1. Dezember 2025 bis zum Tag der Antragstellung auf die zuwendungsberechtigten antragstellenden Unternehmen zugelassen wurden, sind die Nachweise über die Unternehmensgründung nach dem richtliniengemäßen Stichtag wie die Fahrzeugnachweise mit dem Erstantrag für die Förderperiode 2026 einzureichen.

 

08.12.2025 Informationen zum Förderprogramm „Weiterbildung“ Förderperiode 2026 – Bereitstellung der Anlage F (Fahrzeugaufstellung)

Die „Anlage F zum Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit / Weiterbildung Förderperiode 2026“– (Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde) steht ab sofort im Antragsportal zur Verfügung. Ab elf nachzuweisenden Fahrzeugen ist der Nachweis der zum Stichtag zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge durch elektronische Kopie der Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde zu erbringen. Bei mehr als zehn nachzuweisenden schweren Nutzfahrzeugen werden Zulassungsbescheinigungen Teil I nicht berücksichtigt. Für eine ausnahmsweise Berücksichtigung von Fahrzeugen, die nach dem richtliniengemäßen Stichtag 1. Dezember 2025 bis zum Tag der Antragstellung auf die zuwendungsberechtigten antragstellenden Unternehmen zugelassen wurden, sind die Nachweise über die Unternehmensgründung nach dem richtliniengemäßen Stichtag wie die Fahrzeugnachweise mit dem ersten Verwendungsnachweis für die Förderperiode 2026 einzureichen.

 

01.12.2025 „Umweltschutz und Sicherheit“ Förderperiode 2025 – Erinnerungsmail „Verwendungsnachweisvorlage“

Bis einschließlich Förderperiode 2024 fielen das Ende des Bewilligungszeitraums und die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises auf denselben Tag.

Üblicherweise erging in den vorherigen Förderperioden einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraums/der Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweise eine sogenannte Erinnerungsmail „Verwendungsnachweisvorlage“, damit Zuwendungsempfangende diese wichtige Frist nicht versäumen.

Ab der Förderperiode 2025 fallen diese beiden Fristen nicht mehr zusammen. In der Förderperiode 2025 endet der Bewilligungszeitraum für alle Zuwendungsempfangenden am 31.12.2025. Der Verwendungsnachweis ist für alle Zuwendungsempfangenden spätestens sechs Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides vorzulegen.

Nunmehr sind Erinnerungsmails „Verwendungsnachweisvorlage“ versandt worden, in welchen die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises mit dem 31.12.2025 benannt wurde. Hierbei handelt es sich um ein Versehen.

Am 31.12.2025 endet der Bewilligungszeitraum für die Förderperiode 2025.

Bitte prüfen Sie aus diesem Grund, ob die von Ihnen geplanten Maßnahmen vor Ablauf dieser Frist durchgeführt werden können. Beachten Sie bitte, dass nur Maßnahmen förderfähig sind, die innerhalb des Bewilligungszeitraumes durchgeführt werden. Eine Maßnahme ist durchgeführt, wenn der entsprechende Gegenstand tatsächlich geliefert und das Fahrzeug mit diesem ausgerüstet oder die vertragliche Leistung in Anspruch genommen wurde sowie die Rechnung für die Maßnahme vollständig gezahlt wurde.

Die Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis endet spätestens sechs Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides. Beachten Sie bitte, dass bei nicht frist- und formgerechter Vorlage des Verwendungsnachweises die Zuwendung insoweit als nicht erteilt gilt.

 

26.11.2025 Förderprogramm "Abbiegeassistenzsysteme" schließt Antragsportal

Am 28.11.2025 schließt das Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ (AAS) nach sieben erfolgreichen Jahren mit regulärem Auslaufen der Förderrichtlinie und mit einem großen „Dankeschön“ das Antragsportal. In dieser Zeit wurden mehr als 24.000 Abbiegeassistenzsysteme erfolgreich gefördert. Damit hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) einen weiteren wertvollen Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet und erneut bestätigt: Das BALM kann Förderung!

Verwendungsnachweise zu bereits genehmigten Anträgen können selbstverständlich weiterhin eingereicht werden.