18.03.2026 Informationen zur Förderperiode 2026 im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“
Im Vorfeld zu der in Kürze startenden Förderperiode 2026 wurde das Dokument Synopse (was ist neu?) aufgrund eines redaktionellen Fehlers auf der Internetseite am 17.03.2026 ausgetauscht. Die Änderung betrifft den Punkt „5. Fahrzeugnachweis“. Die mit Stand vom 06.03.2026 veröffentlichte Fassung verliert somit ihre Gültigkeit.
05.03.2026 Telefonische Erreichbarkeit wieder uneingeschränkt hergestellt
Die technischen Schwierigkeiten, die in den vergangenen Tagen zu einer teilweise nur eingeschränkten Erreichbarkeit geführt haben, sind behoben. Die direkte telefonische Erreichbarkeit aller Beschäftigten wurde wiederhergestellt.
27.02.2026 Telefonische Erreichbarkeit
Aufgrund technischer Schwierigkeiten sind die Beschäftigten des BALM derzeit teilweise nur eingeschränkt direkt telefonisch erreichbar. Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen vorzugsweise telefonisch an die Service-Hotline unter 0221/5776-2699 oder per E-Mail an info.foerderprogramme@balm.bund.de. Den Rückrufwunsch durch einen Ihnen bekannten und für Ihr Anliegen zuständigen Beschäftigten können Sie gern per E-Mail an uns übermitteln. Wir danken für Ihr Verständnis. Sobald die direkte telefonische Erreichbarkeit aller Beschäftigten wiederhergestellt ist, werden wir darüber informieren.
09.02.2026 „Weiterbildung“ Förderperiode 2026 – Unterlagen für den Verwendungsnachweis
Die Dokumente für den Verwendungsnachweis stehen im Antragsportal zur Verfügung.
Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe dazu sowie die aktuellen FAQ.
02.02.2026 Bescheiderlass im Förderprogramm „Ausbildung“ Förderperiode 2026
Seit dem Antragsstart für die Förderperiode 2026 am 14. Januar 2026 sind inzwischen mehr als
450 Anträge auf Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zu Berufskraftfahrern und Berufskraftfahrerinnen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen beim BALM eingegangen.
Das BALM hat die Bearbeitung der Förderanträge umgehend nach Antragsstart aufgenommen und mit dem Bescheiderlass begonnen. Zu rund
90 Prozent der Anträge ist der Bescheiderlass bereits erfolgt. Insgesamt wurden bisher Zuwendungsmittel in Höhe von rund
47,1 Millionen Euro für mehr als 1.700 Ausbildungsverhältnisse bewilligt. Die weitere Bearbeitung der Anträge erfolgt mit andauernder Kontinuität um den Weg für eine Förderung der Ausbildung zu Berufskraftfahrern und Berufskraftfahrerinnen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen frei zu machen.
02.02.2026 Bescheiderlass im Förderprogramm „Weiterbildung“ Förderperiode 2026
Seit dem Antragsstart für die Förderperiode 2026 am 14. Januar 2026 sind inzwischen mehr als
900 Anträge auf Förderung von branchenbezogenen Weiterqualifizierungen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen beim BALM eingegangen.
Das BALM hat die Bearbeitung der Förderanträge umgehend nach Antragsstart aufgenommen und mit dem Bescheiderlass begonnen. Zu mehr als 70 Prozent der Anträge ist der Bescheiderlass bereits erfolgt. Insgesamt wurden bisher Zuwendungsmittel in Höhe von rund
13,4 Millionen Euro bewilligt. Die weitere Bearbeitung der Anträge erfolgt mit andauernder Kontinuität um den Weg für eine geförderte Umsetzung von allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen frei zu machen.
22.01.2026 Erfolgreicher Antragsstart zur Förderperiode 2026 im Förderprogramm „Ausbildung“
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2026 hat am 14. Januar 2026, um 9.00 Uhr begonnen. Bereits an diesem ersten Antragstag gingen
273 Anträge auf Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zu Berufskraftfahrern und Berufskraftfahrerinnen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen beim BALM ein. Die antragstellenden Unternehmen wirken somit auch in der Förderperiode 2026 unter Teilnahme am Förderprogramm „Ausbildung“ einem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen entgegen.
22.01.2026 Erfolgreicher Antragsstart zur Förderperiode 2026 im Förderprogramm „Weiterbildung“
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2026 hat am 14. Januar 2026, um 9.00 Uhr begonnen. Bereits an diesem ersten Antragstag gingen
591 Anträge auf Förderung von branchenbezogenen Weiterqualifizierungen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen ein. Die antragstellenden Unternehmen leisten somit auch in der Förderperiode 2026 unter Teilnahme am Förderprogramm „Weiterbildung“ einen aktiven und wertvollen Beitrag dazu, die Qualifikation ihrer Beschäftigten zu fördern, ihre betriebliche Einsatzfähigkeit zu verbessern und ihnen damit größere Chancen auf dem deutschen und europäischen Arbeitsmarkt zu sichern.
13.01.2026 Informationen zur Förderperiode 2026 im Förderprogramm „Ausbildung“
Im Vorfeld zu der in Kürze startende Förderperiode 2026 wurden die Informationen und FAQ auf der Internetseite des BALM aktualisiert.
Die Aktualisierung erfolgte im Bereich der Informationen zum Verfahren sowie im Punkt 1.1 der FAQ und betrifft das Antragsverfahren.
Die bisher zur Verfügung gestellten Informationen wurden um einen Hinweis zur Vollständigkeit der Antragsdokumente erweitert.
Bei ablehnender Bescheidung aufgrund Unvollständigkeit der Antragsdokumente ist die Möglichkeit der zeitnahen Einreichung eines neuen Antrages eröffnet. Hierdurch soll die Rechtssicherheit für alle Verfahrensbeteiligten erhöht und eine schnellstmögliche Bearbeitung aller eingehenden Anträge gewährleistet werden.
13.01.2026 Informationen zur Förderperiode 2026 im Förderprogramm „Weiterbildung“
Im Vorfeld zu der in Kürze startende Förderperiode 2026 wurden die Informationen und FAQ auf der Internetseite des BALM aktualisiert.
Die Aktualisierung erfolgte im Bereich der Informationen zum Verfahren sowie im Punkt 1.1 der FAQ und betrifft das Antragsverfahren.
Die bisher zur Verfügung gestellten Informationen wurden um einen Hinweis zur Vollständigkeit der Antragsdokumente erweitert.
Bei ablehnender Bescheidung aufgrund Unvollständigkeit der Antragsdokumente ist die Möglichkeit der zeitnahen Einreichung eines neuen Antrages eröffnet. Hierdurch soll die Rechtssicherheit für alle Verfahrensbeteiligten erhöht und eine schnellstmögliche Bearbeitung aller eingehenden Anträge gewährleistet werden.
06.01.2026 „Ausbildung“ Förderperiode 2025 – Dokumente für den Verwendungsnachweis
Die Dokumente für den Verwendungsnachweis stehen im Antragsportal zur Verfügung. Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe dazu sowie die aktuellen FAQ.
17.12.2025 Antragsdokumente zum Förderprogramm „Ausbildung“ Förderperiode 2026
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2026 beginnt für das Förderprogramm „Ausbildung“ am 14. Januar 2026, 09.00 Uhr und endet
am 31. August 2026.
Die Antragsdokumente stehen ab sofort im Antragsportal zur Verfügung.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt ab Antragsstart in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
17.12.2025 Antragsdokumente zum Förderprogramm „Weiterbildung“ Förderperiode 2026
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2026 beginnt für das Förderprogramm „Weiterbildung“ am 14. Januar 2026, 09.00 Uhr und endet
am 31. August 2026.
Die Antragsdokumente stehen ab sofort im Antragsportal zur Verfügung.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt ab Antragsstart in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
08.12.2025 Informationen zum Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ Förderperiode 2026 – Bereitstellung der Anlage F (Fahrzeugaufstellung)
Die „Anlage F zum Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit / Weiterbildung Förderperiode 2026“– (Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde) steht ab sofort im Antragsportal zur Verfügung. Ab elf nachzuweisenden Fahrzeugen ist der Nachweis der zum Stichtag zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge durch elektronische Kopie der Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde zu erbringen. Bei mehr als zehn nachzuweisenden schweren Nutzfahrzeugen werden Zulassungsbescheinigungen Teil I nicht berücksichtigt. Für eine ausnahmsweise Berücksichtigung von Fahrzeugen, die nach dem richtliniengemäßen Stichtag 1. Dezember 2025 bis zum Tag der Antragstellung auf die zuwendungsberechtigten antragstellenden Unternehmen zugelassen wurden, sind die Nachweise über die Unternehmensgründung nach dem richtliniengemäßen Stichtag wie die Fahrzeugnachweise mit dem Erstantrag für die Förderperiode 2026 einzureichen.
08.12.2025 Informationen zum Förderprogramm „Weiterbildung“ Förderperiode 2026 – Bereitstellung der Anlage F (Fahrzeugaufstellung)
Die „Anlage F zum Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit / Weiterbildung Förderperiode 2026“– (Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde) steht ab sofort im Antragsportal zur Verfügung. Ab elf nachzuweisenden Fahrzeugen ist der Nachweis der zum Stichtag zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge durch elektronische Kopie der Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde zu erbringen. Bei mehr als zehn nachzuweisenden schweren Nutzfahrzeugen werden Zulassungsbescheinigungen Teil I nicht berücksichtigt. Für eine ausnahmsweise Berücksichtigung von Fahrzeugen, die nach dem richtliniengemäßen Stichtag 1. Dezember 2025 bis zum Tag der Antragstellung auf die zuwendungsberechtigten antragstellenden Unternehmen zugelassen wurden, sind die Nachweise über die Unternehmensgründung nach dem richtliniengemäßen Stichtag wie die Fahrzeugnachweise mit dem ersten Verwendungsnachweis für die Förderperiode 2026 einzureichen.
01.12.2025 „Umweltschutz und Sicherheit“ Förderperiode 2025 – Erinnerungsmail „Verwendungsnachweisvorlage“
Bis einschließlich Förderperiode 2024 fielen das Ende des Bewilligungszeitraums und die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises auf denselben Tag.
Üblicherweise erging in den vorherigen Förderperioden einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraums/der Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweise eine sogenannte Erinnerungsmail „Verwendungsnachweisvorlage“, damit Zuwendungsempfangende diese wichtige Frist nicht versäumen.
Ab der Förderperiode 2025 fallen diese beiden Fristen nicht mehr zusammen. In der Förderperiode 2025 endet der Bewilligungszeitraum für alle Zuwendungsempfangenden am 31.12.2025. Der Verwendungsnachweis ist für alle Zuwendungsempfangenden spätestens sechs Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides vorzulegen.
Nunmehr sind Erinnerungsmails „Verwendungsnachweisvorlage“ versandt worden, in welchen die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises mit dem 31.12.2025 benannt wurde. Hierbei handelt es sich um ein Versehen.
Am 31.12.2025 endet der Bewilligungszeitraum für die Förderperiode 2025.
Bitte prüfen Sie aus diesem Grund, ob die von Ihnen geplanten Maßnahmen vor Ablauf dieser Frist durchgeführt werden können. Beachten Sie bitte, dass nur Maßnahmen förderfähig sind, die innerhalb des Bewilligungszeitraumes durchgeführt werden. Eine Maßnahme ist durchgeführt, wenn der entsprechende Gegenstand tatsächlich geliefert und das Fahrzeug mit diesem ausgerüstet oder die vertragliche Leistung in Anspruch genommen wurde sowie die Rechnung für die Maßnahme vollständig gezahlt wurde.
Die Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis endet spätestens sechs Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides. Beachten Sie bitte, dass bei nicht frist- und formgerechter Vorlage des Verwendungsnachweises die Zuwendung insoweit als nicht erteilt gilt.
26.11.2025 Förderprogramm "Abbiegeassistenzsysteme" schließt Antragsportal
Am 28.11.2025 schließt das Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ (AAS) nach sieben erfolgreichen Jahren mit regulärem Auslaufen der Förderrichtlinie und mit einem großen „Dankeschön“ das Antragsportal. In dieser Zeit wurden mehr als 24.000 Abbiegeassistenzsysteme erfolgreich gefördert. Damit hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) einen weiteren wertvollen Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet und erneut bestätigt: Das BALM kann Förderung!
Verwendungsnachweise zu bereits genehmigten Anträgen können selbstverständlich weiterhin eingereicht werden.