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Über dieses Portal können Sie sich gezahlte Maut erstatten lassen.

Nach Anmeldung stehen Ihnen sämtliche Dienste bereit, um Mauterstattungsverfahren online durchführen zu können.

Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nicht initial über das Erstattungsportal eingereicht wurden, im Portal nicht angezeigt werden können.

EETS-Nutzende

EETS-Nutzende können ausschließlich Anträge auf rückwirkende Erstattung von Bundesfernstraßenmaut aufgrund des 2. EEMD-Gesetzes für den Zeitraum vom 28.10.2020 bis 30.09.2021, Erstattung aufgrund Gerichtsurteil und bei Doppelbuchung Toll Collect - EETS-Anbieter-OBU (nur bei Erstattung der Toll Collect Fahrten) über das Erstattungsportal einreichen. Anträge von EETS-Nutzenden zu anderen Erstattungsgründen werden nicht bearbeitet. In diesen Reklamationsfällen wenden sich EETS-Nutzende bitte an ihren EETS-Anbieter bzw. jeweiligen Vertriebspartner.

E-Mail-Anfragen richten Sie bitte an mauterstattung@balm.bund.de

Zugangsdaten aus Förderprogrammen des Bundesamts für Logistik und Mobilität können Sie ebenfalls für die Anmeldung verwenden. Eine erneute Registrierung ist in dem Fall nicht erforderlich.

Wartung

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