BESCHREIBUNG
Das Förderprogramm „Abbiegeassistent“ unterstützt finanziell die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit mehr als 3.500 kg zGG und Bussen mit mehr als 9 Sitzplätzen einschl. Fahrersitzplatz mit Abbiegeassistenzsystemen. Hierdurch können schwere Unfälle mit Radfahrenden und zu Fuß Gehenden vermieden werden. Zuwendungsberechtigt laut Richtlinie AAS sind „Eigentümer und Halter“ „Leasingnehmer und Mieter“ von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen, förderfähigen Kraftfahrzeugen.
RECHTSGRUNDLAGEN
Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen vom 29. März 2021
weitere Rechtsvorschriften finden Sie auf den Seiten des BALM
ANTRAGSUNTERLAGEN - Förderperiode 2024
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ANTRAGSTELLUNG
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VERWENDUNGSNACHWEISUNTERLAGEN - Förderperiode 2024
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Verwendungsnachweis |
EINREICHUNG DES VERWENDUNGSNACHWEISES
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NACHREICHUNGEN / KONTROLLFORMULARE
HIER können Sie die fehlenden Unterlagen nachreichen
HIER können Sie ein Kontrollformular nachreichen
DATENSCHUTZ
Angaben gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO finden Sie hier